Was unterscheidet Marktwerteinschätzung und Verkehrswertgutachten?
Beide befassen sich mit dem Wert der Immobilie. Die Marktwerteinschätzung dient vor allem der Entscheidungsfindung vor Kauf oder Verkauf. Das Verkehrswertgutachten dokumentiert die Herleitung ausführlicher. Welcher Umfang für eine Behörde oder ein Verfahren benötigt wird, sollte vor der Beauftragung geklärt werden.
Ist ein Gutachten für den Verkauf erforderlich?
Für eine Verkaufsentscheidung kann die schriftliche Marktwerteinschätzung ausreichen. Ein Vollgutachten kann sinnvoll sein, wenn die Wertermittlung besonders ausführlich dokumentiert werden soll. Im kostenlosen Verkaufs-Ersttermin besprechen wir den möglichen Verkaufsweg; die schriftliche Bewertung ist eine eigene Leistung.
Was prüft ein Restnutzungsdauergutachten?
Es beurteilt die tatsächliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes. Bei steuerlich relevanten Immobilien kann eine kürzere Nutzungsdauer für die Abschreibung bedeutsam sein. Ob und wie das Ergebnis steuerlich verwendet wird, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Welche Unterlagen brauche ich?
Je nach Leistung und Objektart können etwa Grundrisse, Flächenangaben, Baujahr, Modernisierungsnachweise und bei Eigentumswohnungen Unterlagen der Gemeinschaft relevant sein. Wir teilen Ihnen nach der Terminwahl mit, was für Ihr Objekt benötigt wird.
Wann liegt das Ergebnis vor?
Für die drei buchbaren Bewertungen planen wir bei vollständiger Aufnahme und Unterlagenlage rund zehn Tage für die Ausarbeitung ein. Für die Marktwerteinschätzung kommt der Postversand hinzu.