Immobilienkontor Rhein-RuhrUnsere HaltungLassen Sie uns sprechen

Vermietung · Kaution

Mietkaution: Sicher verwalten statt später streiten

Die Kaution ist bei Vertragsbeginn schnell überwiesen. Schwieriger wird es, wenn Jahre später niemand mehr weiß, welche Summe eingegangen ist, wo sie liegt und weshalb ein Teil zurückbleibt. Ein übersichtlicher Ablauf verhindert genau diese Lücken. Dieser Beitrag behandelt die Geldkaution bei gewöhnlichem, nicht preisgebundenem Wohnraum.

7 Minuten LesezeitStand 01.11.2026Mit Erklärmodul ↘
Hausmodell neben einem separaten Glas mit Münzen als Symbol für die Mietkaution
Wissen, das im Alltag weiterhilft.
KI-Symbolbild

WENN SIE NUR EINE MINUTE HABEN

Darauf kommt es an.

  1. Für die vereinbarte Sicherheit gilt grundsätzlich die Grenze von drei Monatsmieten ohne gesondert ausgewiesene Betriebskosten; eine Geldkaution darf in drei Raten gezahlt werden.
  2. Die Geldkaution gehört getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt und nachvollziehbar dokumentiert.
  3. Es gibt keine allgemeine starre Sechsmonatsfrist für jede Rückzahlung. Offene Ansprüche und begründete Einbehalte müssen konkret betrachtet werden.
01

Am Anfang steht die Vereinbarung, nicht der Kontostand

Ob und welche Sicherheit zu leisten ist, ergibt sich zunächst aus der Kautionsvereinbarung. § 551 BGB setzt Grenzen für vereinbarte Sicherheiten; die Vorschrift macht die Kaution nicht automatisch zu einer zusätzlichen Zahlung bei jedem Mietvertrag. Lesen Sie deshalb Betrag, Form und Bezug zum Mietverhältnis zusammen, bevor ein Sollbetrag in die Buchhaltung übernommen wird.

Für die praktische Verwaltung sind drei Werte auseinanderzuhalten: vereinbart, tatsächlich bezahlt und aktuell als Sicherheit vorhanden. Ein eingetragener Vertragsbetrag beweist noch keinen Zahlungseingang. Umgekehrt kann eine Überweisung mit unklarem Verwendungszweck nicht zuverlässig zugeordnet werden. Legen Sie eine nachvollziehbare Übersicht an und verbinden Sie jede Buchung mit Datum und Beleg. Das spart später die Suche in mehreren Jahren laufender Mietzahlungen.

02

Drei Monatsmieten. Drei Raten. Zwei verschiedene Regeln.

Die Höchstgrenze bezieht sich grundsätzlich auf drei Monatsmieten ohne die gesondert ausgewiesenen Betriebskosten. Bei einer als Geldsumme geschuldeten Sicherheit ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen. Eine für den Mieter nachteilige Abweichung von § 551 ist unwirksam.

Fiktives Beispiel: Die Nettomiete beträgt 750 Euro, gesonderte Betriebskostenvorauszahlungen betragen 250 Euro. Die rechnerische Höchstgrenze der vereinbarten Kaution liegt damit bei 2.250 Euro. Bei Ausschöpfung dieser Grenze ergeben sich drei Raten zu je 750 Euro. Die Vorauszahlungen werden nicht in die Berechnungsgrundlage hineingerechnet. Ist im Vertrag weniger vereinbart, wird daraus durch die gesetzliche Höchstgrenze keine höhere Forderung.

Erfassen Sie die tatsächlichen Eingänge einzeln. Bei einer vermeintlich fehlenden Rate sollten zuerst Buchungsdatum, Betrag und Zuordnung abgeglichen werden. Eine ungeklärte Buchung ist noch kein belastbarer Anlass für eine vorformulierte Eskalation.

EINMAL SELBST DURCHGEHEN

Kurz ausprobieren

Kaution in drei Rechenschritten

Rechenbeispiel für eine vereinbarte Geldkaution bei gewöhnlichem Wohnraum. Geben Sie die Nettokaltmiete und den tatsächlich vereinbarten Kautionsbetrag ein.

§ 551 BGB: grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten ohne gesonderte Betriebskosten. Die Berechnung bestätigt keine Vertragswirksamkeit und berechnet keine Rückzahlungsfrist.

Ihre Eingaben bleiben in dieser geöffneten Seite. Es wird nichts gespeichert oder übertragen.

03

Eigenes Vermögen und fremde Sicherheit brauchen Abstand

Die überlassene Geldsumme ist grundsätzlich bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Parteien können eine andere Anlageform vereinbaren. Unabhängig von der gewählten Form muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt bleiben. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

Für den Verwaltungsalltag empfiehlt sich eine geschlossene Belegkette: Zahlungseingang, Anlagezuordnung, spätere Veränderungen und aktueller Nachweis. Ein Kontoauszug sollte dem richtigen Mietverhältnis zugeordnet werden können, ohne dass dabei fremde Mieterdaten mitgeteilt werden. Halten Sie auch einen Wechsel der Anlage nachvollziehbar fest. Ein konkreter Zinssatz lässt sich nicht aus einem alten Formular übernehmen; entscheidend sind die jeweilige Vereinbarung, die gesetzlichen Anforderungen und die tatsächlichen Bankunterlagen.

04

Die letzte Miete bezahlt sich nicht von allein

Kaution und laufende Miete erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die vereinbarte Miete bleibt nach § 535 BGB geschuldet. Wer vor dem Auszug schlicht keine Miete mehr überweist und auf die hinterlegte Sicherheit verweist, hat damit nicht automatisch eine wirksame Verrechnung herbeigeführt. Eine Aufrechnung setzt unter anderem eine eigene, fällige Gegenforderung und weitere gesetzliche Voraussetzungen voraus.

Praktisch sollten beide Zahlungsströme in der Übersicht getrennt bleiben. Eine konkrete Verrechnungsvereinbarung gehört mit ihrem Inhalt dokumentiert; eine bloße Erwartung ersetzt sie nicht. Bei einer offenen Mietbuchung wird daher zuerst die Miete geklärt. Bei einer Kautionsfrage werden Bestand und Sicherungszweck geprüft. Das macht die spätere Abrechnung verständlicher und verhindert, dass ein vermeintliches Guthaben auf der falschen Liste auftaucht.

05

Sechs Monate sind kein universeller Auszahlungstermin

Nach Ende des Mietverhältnisses ist eine angemessene Prüfung möglich. Sobald die Kaution nach dieser Prüfung zur Sicherung von Ansprüchen nicht mehr benötigt wird, ist sie zurückzuzahlen. Welche Zeit dafür angemessen ist, hängt von den Umständen ab. Eine allgemeine gesetzliche Regel, nach der jede Kaution immer genau sechs Monate behalten werden darf oder muss, gibt es nicht.

Die oft genannte Sechsmonatsfrist stammt aus einem anderen Zusammenhang: Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren nach § 548 BGB grundsätzlich sechs Monate nach Rückerhalt. Das ist keine pauschale Abrechnungsfrist für die Sicherheit. Zudem hat der BGH 2024 die Aufrechnung mit bestimmten Schadensersatzansprüchen gegen eine Barkaution auch nach Ablauf dieser Frist unter näheren Voraussetzungen zugelassen. Daraus folgt weder ein beliebiges Einbehaltsrecht noch die sichere Erledigung aller Schäden durch bloßes Abwarten.

06

Noch eine Betriebskostenabrechnung offen? Dann bitte mit Begründung

Eine erwartete Betriebskostennachforderung kann einen angemessenen Sicherheitseinbehalt rechtfertigen. Der BGH verlangt dafür eine zu erwartende Nachforderung; die bloße Existenz einer noch ausstehenden Abrechnung erklärt weder jeden Betrag noch automatisch den Einbehalt der gesamten Kaution. Die Herleitung sollte erkennen lassen, welche Abrechnungsperiode und welche nachvollziehbaren Anhaltspunkte gemeint sind.

Fiktives, vereinfachtes Beispiel: Nach Prüfung bestehen außer einer plausibel erwarteten Betriebskostennachzahlung keine offenen Ansprüche. Der nachgewiesene Kautionsbestand einschließlich gutgeschriebener Erträge beträgt 1.818 Euro. Für die erwartete Nachzahlung werden im Beispiel 240 Euro nachvollziehbar angesetzt. Dann können zunächst 1.578 Euro ausgezahlt werden. Die 240 Euro bleiben als vorläufige Sicherheit ausgewiesen. Sie sind keine bereits feststehende Schuld und keine allgemeine Pauschale pro Wohnung.

Fiktiver RechenschrittBetragBedeutung
Nachgewiesener Bestand1.818 EuroSicherheit einschließlich Erträgen
Begründeter vorläufiger Einbehalt240 EuroNoch abzurechnender Sicherungsbetrag
Teilzahlung1.578 EuroJetzt auszuzahlender Rest
07

Eine Abrechnung soll erklären, nicht nur abziehen

Stellen Sie den nachgewiesenen Bestand und den weiteren Umgang damit übersichtlich dar. Zu einer hilfreichen Erläuterung gehören die eingezahlte Sicherheit, tatsächlich gutgeschriebene Erträge, konkret angesetzte Forderungen, ein gegebenenfalls verbleibender Sicherungsbetrag und die Auszahlung. Eine behauptete Forderung und ein vorläufiger Einbehalt werden unterschiedlich bezeichnet. So bleibt sichtbar, was bereits abgerechnet und was noch offen ist.

Belege und nachvollziehbare Erläuterungen sind wichtiger als eine lange Standardformel. Wird wegen einer erwarteten Betriebskostennachforderung ein Rest behalten, braucht dieser Vorgang eine Wiedervorlage zur späteren Abrechnung. Wird eine Position bestritten, dokumentieren Sie auch das. Die Übersicht entscheidet einen Streit nicht selbst; sie macht aber überprüfbar, worüber überhaupt gestritten wird. Besondere Steuerfragen, Bürgschaften und individuelle Aufrechnungslagen benötigen eine gesonderte Betrachtung.

FÜR DEN NÄCHSTEN SCHRITT

Das können Sie mitnehmen.

0 von 6 Punkten markiert

Ihre Markierungen werden nicht übertragen oder dauerhaft gespeichert.

NOCH EINE FRAGE?

Häufige Fragen

Darf die gesamte Geldkaution schon vor dem Einzug verlangt werden?

Bei einer Geldkaution im Wohnraummietverhältnis besteht das gesetzliche Recht auf drei gleiche monatliche Teilzahlungen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Dieses Recht darf nicht zum Nachteil des Mieters ausgeschlossen werden.

Wem gehören die Zinsen der Kaution?

Die Erträge stehen grundsätzlich dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Für eine nachvollziehbare Abrechnung sollten die tatsächlichen Anlageunterlagen herangezogen werden. Steuerliche Besonderheiten lassen sich nicht pauschal aus einem Muster ableiten.

Darf wegen offener Betriebskosten alles zurückbehalten werden?

Nicht pauschal. Eine erwartete Nachforderung kann einen angemessenen Einbehalt rechtfertigen. Seine Höhe muss zum voraussichtlichen Sicherungsbedarf passen; eine noch offene Abrechnung allein erklärt keinen beliebig hohen Betrag.

Ist nach sechs Monaten jede Forderung gegen die Kaution ausgeschlossen?

Nein. Die kurze Verjährung bestimmter Ersatzansprüche ist von der Kautionsabrechnung zu unterscheiden. Der BGH hat für die Aufrechnung gegen eine Barkaution weitere Voraussetzungen erläutert. Ein konkreter Streit lässt sich deshalb nicht allein anhand des Kalenders entscheiden.

NACHLESEN STATT GLAUBEN

Quellen & fachlicher Stand

Die genannten Rechtsgrundlagen wurden für diese Fassung am 1. November 2026 recherchiert. Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern.

  1. § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
  2. § 535 BGB – Vereinbarte Mietzahlung als Hauptpflicht
  3. § 387 BGB – Voraussetzungen der Aufrechnung
  4. § 548 BGB – Kurze Verjährung bestimmter Ersatzansprüche
  5. BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 – VIII ZR 71/05, angemessene Prüfungszeit und Einbehalt für erwartete Betriebskostennachforderungen
  6. BGH, Urteil vom 10. Juli 2024 – VIII ZR 184/23, Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen gegen eine Barkaution
Manche Geschichten verdienen einen neuen Anfang.

Ihr nächstes Kapitel
beginnt mit
„Hallo“.

Eine Immobilie. Viele Erinnerungen. Neue Pläne.
Wir möchten wissen, was Ihnen wichtig ist.

Wir sind ganz Ohr.
Ein detailliertes Haus wächst aus einem offenen Buch mit pinkem Lesezeichen.