Gelsenkirchen
Gilt das Gelsenkirchener Haus- und Hofflächenprogramm überall?+
Die Stadt ordnet das Programm den Stadterneuerungsgebieten zu. Entscheidend sind die konkrete Adresse, die aktuelle Richtlinie und die geplante Arbeit. Das jeweilige Stadtteilbüro beziehungsweise die zuständige städtische Stelle kann den Einzelfall einordnen.
Gelsenkirchen
Was sollte eine Gemeinschaft in einer Werkssiedlung vor Fassadenarbeiten sammeln?+
Sinnvoll sind vorhandene Fassadenpläne, frühere Genehmigungen und Informationen zu einem möglichen Schutzstatus. Dazu kommen Fotos und eine klare Maßnahmenbeschreibung. Mit diesen Unterlagen lässt sich die notwendige Abstimmung gezielter vorbereiten.
Gelsenkirchen
Können Hofgestaltung und Reparaturen gemeinsam besprochen werden?+
Ja, sie sollten aber nachvollziehbar aufgeschlüsselt bleiben. Wenn eine Oberfläche ohnehin geöffnet wird, können sich Schnittstellen ergeben. Ob eine gemeinsame Ausführung sinnvoll ist, muss anhand der Technik, Angebote und Entscheidungslage der Gemeinschaft geprüft werden.
Wie setzt sich der monatliche Preis zusammen?+
Bis einschließlich zehn Wohneinheiten beträgt die Grundvergütung 300 € monatlich. Für die 11. bis 40. Einheit kommen jeweils 32 € hinzu, ab der 41. jeweils 28 €. Es wird nur die jeweils zusätzliche Einheit mit dem günstigeren Satz berechnet. Alle Beträge verstehen sich inklusive 19 % Umsatzsteuer.
Ist die Objektaufnahme im Monatspreis enthalten?+
Die Objektaufnahme bei einer Neuübernahme wird separat mit einmalig 980 € gerechnet. Im Rechner können Sie diese Position für Ihre Jahresplanung ein- oder ausschalten. Die laufende Monatsvergütung wird dadurch nicht verändert.
Welche Leistungen gehören zur WEG-Verwaltung?+
Zum beschriebenen Grundumfang gehören unter anderem Buchhaltung und Rechnungsprüfung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, eine ordentliche Eigentümerversammlung jährlich, Beiratsprüfung, Online-Dokumente und drei dokumentierte Objektbegehungen pro Jahr. Der konkrete Leistungsumfang und gegebenenfalls gesondert vergütete Aufgaben werden im Verwaltervertrag festgelegt.
Kommen weitere Kosten hinzu?+
Garagen und Stellplätze können mit 5 € je Einheit und Monat hinzukommen. Eine zusätzliche Eigentümerversammlung ist mit 750 € je Termin angesetzt; tatsächliche Schreib-, Kopier- und Portoauslagen können nach Vertragsvereinbarung dazukommen. Weitere Sonderleistungen werden gesondert vereinbart. Sie finden unten ausgewählte Referenzpreise mit ihren Bedingungen.
Wie funktioniert der Wechsel unserer Hausverwaltung?+
Wir sprechen zuerst über Ihr Haus, den aktuellen Verwaltungsstand und den gewünschten Übergang. Danach prüfen wir die Grundlagen für ein Angebot. Bei einer Beauftragung stimmen wir die Unterlagen- und Datenübergabe mit Ihnen und der bisherigen Verwaltung ab und bereiten den Verwaltungsstart vor. Bestellung, Vertragslaufzeiten und Beschlüsse müssen zum jeweiligen Fall passen.
Können wir Unterlagen und Anliegen digital einsehen?+
Die Kunden-App bündelt Dokumente, Meldungen und den Bearbeitungsstatus von Anliegen. Ihren persönlichen Zugang erhalten Sie im Rahmen der Betreuung. Die auf dieser Seite gezeigte Vorgangsansicht dient zur Veranschaulichung und zeigt keine echten Kundendaten.
Verwalten Sie auch Mietshäuser oder einzelne Eigentumswohnungen?+
Neben der Betreuung von Eigentümergemeinschaften können Sie Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung bei uns anfragen. Dafür klären wir den gewünschten Leistungsumfang und erstellen ein individuelles Angebot. Die hier gezeigte Preisstaffel ist für die WEG-Verwaltung vorgesehen.
Was passiert nach meiner Anfrage?+
Sie schildern uns kurz die Immobilie und Ihr Anliegen. Anschließend klären wir gemeinsam, welche Unterlagen und Informationen für ein passendes Angebot benötigt werden. Eine Anfrage über diese Seite ist unverbindlich und führt noch zu keiner Bestellung oder Beauftragung.