Online-Terminbuchung · bald verfügbar

RATGEBER · BODENRICHTWERT, BAULAND & GRUNDSTÜCK

Fünf Grundstücksmerkmale, die den Bodenrichtwert verändern können

Die Zahl in der Bodenrichtwertkarte ist schnell gefunden. Schwieriger ist die Frage, ob sie zu Ihrem Grundstück passt. Schon eine andere Bebaubarkeit oder ein ungewöhnlich tiefer Garten kann dazu führen, dass die einfache Rechnung mit der Gesamtfläche zu kurz greift.

DIE KURZE ANTWORT

Ein Bodenrichtwert beschreibt ein fiktives Grundstück mit festgelegten Merkmalen. Für Ihr Grundstück werden vor allem Nutzungsart, Nutzungsmaß, beitragsrechtlicher Zustand, Größe und Zuschnitt verglichen. Erforderliche Anpassungen betreffen den Wertansatz im Gutachten; sie ändern nicht den veröffentlichten Bodenrichtwert.

Was sagt der Bodenrichtwert über Ihr Grundstück aus?

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden in einer abgegrenzten Zone. Er bezieht sich auf einen Quadratmeter des sogenannten Bodenrichtwertgrundstücks. Dieses gedachte Grundstück steht für bestimmte, in der Zone vorherrschende Eigenschaften. Auch in bebauten Gebieten enthält die Zahl keinen Gebäudewert.

Deshalb sind zwei Angaben gemeinsam zu lesen: der Betrag und seine Beschreibung. Ein Richtwert für baureifes Wohnbauland lässt sich beispielsweise nicht ungeprüft auf eine benachbarte Wiese übertragen. Zuerst muss der Entwicklungszustand der Fläche feststehen. Außerdem müssen Richtwertstichtag und Bewertungsstichtag zusammenpassen. Ein heutiger Kartenwert beantwortet keine historische Bewertungsfrage.

Diese fünf Merkmale gehören in den Vergleich

Vom Richtwertgrundstück zum konkreten Grundstück
MerkmalWas Eigentümer prüfen solltenMögliche Bedeutung
Art der NutzungWohnen, Gewerbe oder andere zulässige NutzungEin anderer Teilmarkt kann einen anderen Bodenwert tragen.
Maß der NutzungRechtlich und wirtschaftlich nutzbare GeschossflächeZusätzliche Ausnutzung kann relevant sein, wenn der Markt sie honoriert.
BeitragszustandWelche Beiträge sind im Richtwert enthalten und beim Objekt noch offen?Unterschiedliche Zahlungsverpflichtungen beeinträchtigen den direkten Vergleich.
GrundstücksgrößeÜbliche Baugrundstücksgröße oder erhebliche Übergröße?Zusätzliche Fläche muss nicht denselben Quadratmeterwert haben.
Zuschnitt und NutzbarkeitBreite, Tiefe, Zugang und nutzbares BaufensterEine ungünstige Form kann die mögliche Bebauung einschränken.

Die Tabelle ist eine Prüfhilfe, keine feste Zuschlagsliste. Eine Abweichung führt erst dann zu einer Anpassung, wenn sie für den Grundstücksmarkt wertrelevant ist. Typische Eigenschaften der Zone können bereits im Richtwert stecken; sie dürfen nicht nochmals als Besonderheit berücksichtigt werden.

Wie wird eine Anpassung begründet?

Geeignete Vergleichskäufe, örtliche Umrechnungskoeffizienten und die Modellbeschreibung des Gutachterausschusses können zeigen, wie der Markt auf Unterschiede reagiert. Ein frei gewählter Abschlag von zehn Prozent ersetzt diese Prüfung nicht. Auch ein sachverständiger Ansatz muss begründet und seine Unsicherheit erkennbar sein.

Besonders beim Unterschied zwischen GFZ und WGFZ kommt es auf die richtige Bezugsgröße an. Eine größere Geschossflächenzahl darf nicht einfach proportional in einen höheren Bodenwert übersetzt werden. Für das allgemeine Vorgehen erläutern wir Zu- und Abschläge im Vergleichswert in einem eigenen Beitrag.

Beispiel: Gleiche Fläche, andere Nutzungsmöglichkeit

Angenommen, zwei Grundstücke haben jeweils 700 Quadratmeter und liegen in derselben Richtwertzone. Beim ersten ist die Fläche regelmäßig geschnitten und für die gebietstypische Bebauung nutzbar. Beim zweiten verengt sich das Grundstück stark; ein Teil liegt außerhalb des sinnvoll nutzbaren Bauabschnitts. Das ist ein frei erfundenes Anschauungsbeispiel, keine Aussage zu einem konkreten Grundstück.

Die gleiche Gesamtfläche beweist hier keinen gleichen Bodenwert. Zunächst wären Planungsrecht, Erschließung und Lage der nutzbaren Flächen zu klären. Erst dann lässt sich beurteilen, ob der Markt einen Unterschied macht. Der hintere Grundstücksteil ist dadurch weder automatisch wertlos noch automatisch ein zweiter Bauplatz. Mehr dazu im Beitrag über große Grundstücke und Teilflächen.

So bereiten Sie die Einordnung vor

Sichern Sie den vollständigen Bodenrichtwertauszug mit Datum, Zonenbezeichnung und Merkmalen. Ergänzen Sie Flurkarte, Flächengröße, planungsrechtliche Auskunft und vorhandene Angaben zu Beiträgen. Fotos helfen beim Verständnis; sie ersetzen weder eine gesicherte Grenze noch eine Prüfung der Bebaubarkeit.

Notieren Sie anschließend die Unterschiede zum Richtwertgrundstück. Bleiben mehrere Punkte offen, sollte das Ergebnis als vorläufige Orientierung behandelt werden. Für eine nachvollziehbare Grundstücksbewertung müssen die Annahmen und ihre Auswirkungen auf den Wert sichtbar bleiben.

Vom Richtwert zur begründeten Wertvorstellung

Bewertung passend zum Anlass

Sie möchten wissen, ob der Bodenrichtwert für Ihre Immobilie passt? Wir klären mit Ihnen Bewertungsanlass, Grundstücksart und vorhandene Unterlagen, bevor der geeignete Leistungsumfang festgelegt wird.

Bewertungsleistungen vergleichen

Den Verkauf vorbereiten

Für die Verkaufsvorbereitung verbinden wir die Grundstückseigenschaften mit einer nachvollziehbaren Preispositionierung. Ungeprüftes Baupotenzial sollte dabei keine Preiszusage tragen.

Unsere Verkaufsbegleitung

Häufige Fragen: Bodenrichtwert anpassen: Fünf Grundstücksmerkmale

Ist der Bodenrichtwert mein Grundstückspreis?

Nein. Er ist ein zonaler Ausgangswert für ein beschriebenes Richtwertgrundstück. Der konkrete Wert hängt von den Eigenschaften Ihres Grundstücks und dem maßgeblichen Stichtag ab.

Ist der Wert des Hauses enthalten?

Nein. Der Bodenrichtwert bildet den Boden ohne Gebäudewert ab. Bei einem Hausverkauf wird hingegen die gesamte Immobilie beurteilt.

Wer veröffentlicht Bodenrichtwerte?

Der zuständige Gutachterausschuss ermittelt sie. In Nordrhein-Westfalen können Bodenrichtwerte und ihre Erläuterungen über BORIS.NRW eingesehen werden.

Verändert ein Gutachter den amtlichen Richtwert?

Nein. Er kann den Ausgangswert für die Bewertung eines konkreten Grundstücks anpassen. Die amtliche Veröffentlichung bleibt dadurch unverändert.

Welche fünf Merkmale sind besonders wichtig?

Nutzungsart, Nutzungsmaß, Beitragszustand, Grundstücksgröße und Zuschnitt bilden eine sinnvolle erste Prüfung. Je nach Objekt kommen weitere Eigenschaften hinzu.

Braucht jedes größere Grundstück einen Abschlag?

Nein. Entscheidend sind die örtliche Nachfrage, das Richtwertmodell und die Nutzbarkeit der zusätzlichen Fläche. Ein allgemein gültiger Größenabschlag existiert nicht.

Führt eine höhere GFZ immer zu mehr Wert?

Nein. Die zusätzliche Ausnutzung muss rechtlich möglich, wirtschaftlich sinnvoll und marktgängig sein. Außerdem muss die Bezugsgröße zum verwendeten Modell passen.

Ist ein Richtwert für Wohnbauland auf Gewerbeflächen übertragbar?

Nicht ohne Prüfung. Nutzungsart und Teilmarkt unterscheiden sich. Ein räumlich naher Richtwert kann fachlich ungeeignet sein.

Kann ein Wegerecht den Bodenwert beeinflussen?

Ja, wenn es die Nutzung oder Marktgängigkeit beeinflusst. Der konkrete Inhalt und die bereits im Bewertungsansatz berücksichtigten Merkmale sind maßgeblich.

Darf ich einfach zehn Prozent abziehen?

Ein pauschaler Prozentsatz ohne Marktnachweis oder nachvollziehbare fachliche Begründung liefert keinen belastbaren Wertansatz.

Welches Datum des Bodenrichtwerts ist wichtig?

Der ausgewiesene Richtwertstichtag. Er muss zum Bewertungsanlass passen oder mit geeigneten Daten auf den maßgeblichen Zeitpunkt bezogen werden.

Welche Unterlage ist der erste Schritt?

Der vollständige Richtwertauszug einschließlich der Grundstücksmerkmale. Die einzelne Zahl aus einer Kartenansicht reicht für einen sachgerechten Vergleich nicht aus.