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RATGEBER · BODENRICHTWERT, BAULAND & GRUNDSTÜCK

Art der Nutzung: Warum Wohnen, Gewerbe und Mischnutzung andere Bodenwerte tragen können

Zwei Grundstücke liegen nah beieinander und sind gleich groß. Trotzdem kann eines für Wohngebäude und das andere vor allem für Gewerbe vorgesehen sein. Diese Nutzungsart entscheidet mit darüber, wer kaufen möchte und welche wirtschaftlichen Möglichkeiten bestehen.

DIE KURZE ANTWORT

Die Art der Nutzung beschreibt, wofür ein Grundstück rechtlich und tatsächlich verwendbar ist. Wohn-, Gewerbe- und gemischte Nutzungen gehören nicht automatisch zum selben Teilmarkt. Für den Bodenwert müssen daher die zulässige Nutzung, das Richtwertgrundstück und die Vergleichsdaten zusammenpassen. Eine allgemeine Rangfolge der Grundstückswerte gibt es nicht.

Nutzungsart und Nutzungsmaß auseinanderhalten

Die Nutzungsart beantwortet beispielsweise die Frage, ob Wohnen oder ein bestimmter Gewerbebetrieb zulässig sein kann. Das Nutzungsmaß betrifft dagegen den Umfang der Bebauung, etwa Geschossfläche oder Gebäudehöhe. Ein Grundstück kann deshalb für Wohnen vorgesehen sein, ohne dass dort jedes Wohngebäude in jeder Größe errichtet werden darf.

Für den Umfang der Bebauung vertieft unser Beitrag GFZ und WGFZ die Unterschiede. In diesem Artikel geht es darum, welche Nutzung den Bodenmarkt prägt und welche Vergleichsgruppe sachlich passt.

Was bedeuten Wohngebiet, Mischgebiet und Gewerbegebiet?

Typische Gebietskategorien als erste Orientierung
GebietGrundgedankeWichtige Grenze
Allgemeines WohngebietWohnen prägt das Gebiet; bestimmte ergänzende Nutzungen können zulässig sein.Nicht jedes gewerbliche Vorhaben passt in ein Wohngebiet.
MischgebietWohnen und Gewerbe, das die Wohnnutzung nicht wesentlich stört.Mischnutzung bedeutet nicht, dass jede beliebige Nutzung zulässig ist.
GewerbegebietVorwiegend gewerbliche Nutzungen mit dem dafür vorgesehenen Störungsrahmen.Allgemeines Wohnen ist nicht einfach mit Wohnbauland gleichzustellen.

Die Tabelle ersetzt nicht die konkreten Festsetzungen eines Bebauungsplans. Diese können Nutzungen genauer steuern. Für ältere Pläne kann zudem eine andere Fassung der Baunutzungsverordnung maßgeblich sein. Ohne einschlägigen Bebauungsplan ist die Zulässigkeit nach den jeweils geltenden anderen Vorschriften zu prüfen.

Wie übersetzt sich die Nutzung in einen Bodenwert?

Die zulässige Verwendung grenzt den Kreis möglicher Käufer und die wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten ein. Eine Wohnlage wird nach anderen Kriterien nachgefragt als ein Gewerbestandort, bei dem etwa Zufahrt, betriebliche Abläufe oder störungsempfindliche Nachbarschaft entscheidend sein können.

Daraus folgt keine starre Regel, dass Wohnen immer teurer und Gewerbe immer günstiger ist. Für den Wert zählen der konkrete Standort und der zugehörige Markt am Bewertungsstichtag. Ein hoch nachgefragter Gewerbestandort kann anders einzuordnen sein als eine schwach nachgefragte Wohnlage. Ohne passende Marktdaten ist eine Rangliste irreführend.

Die Prüfung beginnt deshalb mit geeigneten Vergleichsimmobilien und ihren Merkmalen. Ein räumlich naher Kauf ist kein guter Vergleich, wenn dort eine andere Nutzung den Preis bestimmt.

Welche Angaben im Bodenrichtwertauszug sind wichtig?

Lesen Sie neben dem Betrag die ausgewiesene Art der Nutzung, den Entwicklungszustand und das Nutzungsmaß. Abkürzungen müssen anhand der zugehörigen Erläuterungen aufgelöst werden. Auch bei überlagerten Richtwertzonen kann gerade die Nutzung entscheiden, welches Richtwertgrundstück für das Objekt passt.

Die Richtwertbeschreibung schafft selbst kein Baurecht. Stimmen Karteneintrag und vorhandene Unterlagen scheinbar nicht überein, sind beide fachlich einzuordnen. Das tatsächliche Betreiben eines Büros in einem Haus beweist weder eine entsprechende Genehmigung noch eine allgemeine gewerbliche Nutzbarkeit des gesamten Grundstücks.

Nutzungsänderung: Potenzial erst prüfen, dann bewerten

Fiktives Beispiel: Ein bisher gewerblich genutztes Grundstück wird mit einer möglichen Wohnbebauung beworben. Ein Käufer darf aus dieser Idee nicht schon den Wert eines gesichert nutzbaren Wohnbaugrundstücks ableiten. Zunächst wären planungsrechtliche Zulässigkeit, technische Umsetzung, Erschließung und gegebenenfalls weitere Anforderungen zu klären.

Erst eine ausreichend konkrete, rechtlich und wirtschaftlich tragfähige Perspektive kann in eine Bewertung eingehen. Ist eine Änderung offen, muss das erkennbar bleiben. Unser Artikel zur tatsächlichen und zulässigen Nutzung beschreibt die dafür nötigen Nachweise.

Für Eigentümer lohnt es sich daher, Planungsunterlagen, genehmigte Nutzung und tatsächlichen Bestand geordnet zusammenzustellen. Eine belastbare Grundstücksbeschreibung ist nützlicher als ein möglichst weit gefasstes Nutzungsversprechen.

Die Nutzung als Grundlage der Preisfindung

Bewertung passend zum Anlass

Wir besprechen die vorgesehene und vorhandene Nutzung sowie den Bewertungsanlass. So lässt sich klären, welche Leistung und welche weiteren Unterlagen für Ihr Grundstück benötigt werden.

Bewertungsleistungen vergleichen

Den Verkauf vorbereiten

Für eine Vermarktung zählt, welche Nutzung belastbar dargestellt werden kann. Wir unterstützen eine Verkaufsstrategie, die diese Möglichkeiten nachvollziehbar beschreibt.

Unsere Verkaufsbegleitung

Häufige Fragen: Art der Nutzung: Wohnen, Gewerbe und Bodenwert

Was bedeutet Art der baulichen Nutzung?

Sie bezeichnet, welche Nutzungen auf dem Grundstück zulässig sein können, beispielsweise Wohnen oder bestimmte gewerbliche Nutzungen. Die konkrete Rechtslage muss grundstücksbezogen geprüft werden.

Was unterscheidet Art und Maß der Nutzung?

Die Art betrifft den Nutzungszweck. Das Maß beschreibt den Umfang der Bebauung. Beide können den Bodenwert beeinflussen und sind getrennt zu erfassen.

Ist Wohnbauland immer wertvoller als Gewerbeland?

Nein. Es gibt keine allgemeine Rangfolge. Standort, Nachfrage und konkrete Nutzungsmöglichkeiten des jeweiligen Teilmarkts bestimmen den Wert.

Darf man in einem Gewerbegebiet normal wohnen?

Allgemeines Wohnen ist dort nicht einfach vorauszusetzen. Bestimmte betriebsbezogene Wohnungen können unter Voraussetzungen ausnahmsweise zulässig sein; der Einzelfall ist zu prüfen.

Bedeutet Mischgebiet freie Wahl zwischen allen Nutzungen?

Nein. Mischgebiete dienen Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe. Planfestsetzungen und weitere Vorschriften begrenzen die konkrete Nutzung.

Sind Bodenrichtwerte aus benachbarten Nutzungsarten vergleichbar?

Nicht unmittelbar. Die unterschiedlichen Teilmärkte und Grundstücksmerkmale müssen berücksichtigt werden. Nähe allein schafft keine Vergleichbarkeit.

Ist die Nutzung im Bodenrichtwertauszug verbindliches Baurecht?

Nein. Der Auszug beschreibt das Richtwertgrundstück. Das Baurecht ergibt sich aus den maßgeblichen planungsrechtlichen und sonstigen Vorschriften.

Kann ein bestehendes Büro die gewerbliche Zulässigkeit beweisen?

Die tatsächliche Nutzung allein reicht nicht. Genehmigte Unterlagen und die konkrete rechtliche Situation sind gesondert zu prüfen.

Warum können bei älteren Bebauungsplänen andere Regeln gelten?

Die dem Plan zugrunde liegende Fassung der Baunutzungsverordnung kann von der heute geltenden Fassung abweichen. Der Plan ist mit seinen zugehörigen Grundlagen zu lesen.

Erhöht die Aussicht auf eine Umnutzung automatisch den Wert?

Nein. Eine ungesicherte Idee ist keine bereits vorhandene Nutzungsmöglichkeit. Realisierbarkeit, Kosten und marktübliche Erwartungen müssen geprüft werden.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Bebauungsplan mit Textfestsetzungen, gegebenenfalls Auskünfte zur planungsrechtlichen Lage, Genehmigungen und eine Beschreibung der tatsächlichen Nutzung.

Wo beginnt eine belastbare Preisfindung?

Bei der zutreffenden Nutzungsart und Grundstücksqualität. Erst danach lassen sich passende Richtwerte oder Kaufpreise auswählen und sachgerecht anpassen.