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Bodenwertverzinsungsbetrag: Warum der Boden einen Teil des Reinertrags bindet

In einer Ertragswertrechnung steht ein jährlicher Bodenwertverzinsungsbetrag. Viele Eigentümer suchen dazu vergeblich eine tatsächliche Ausgabe. Der Betrag ist keine Rechnung, sondern Teil der Aufteilung des Grundstücksertrags.

DIE KURZE ANTWORT

Im allgemeinen Ertragswertverfahren wird der maßgebliche Bodenwert mit dem objektspezifisch angepassten Liegenschaftszinssatz multipliziert. Dieser Bodenanteil wird vom Reinertrag abgezogen, bevor der Gebäudeertrag kapitalisiert wird. Der Bodenwert wird anschließend als eigene Komponente wieder hinzugefügt.

Welche Frage beantwortet der Bodenanteil?

Die Mieteinnahmen werden durch das Grundstück mit seinen baulichen Anlagen ermöglicht. Das allgemeine Verfahren betrachtet die Gebäudenutzung zeitlich begrenzt. Deshalb wird vor der Kapitalisierung des Gebäudeanteils ein rechnerischer Ertragsteil dem Boden zugeordnet.

Die allgemeine Ertragswertrechnung ist als Ganzes zu lesen: Bodenanteil aus dem jährlichen Reinertrag herausnehmen, Gebäudeanteil kapitalisieren und Bodenwert hinzufügen. Wer nur den ersten Abzug sieht, könnte fälschlich meinen, das Grundstück werde dadurch aus der Bewertung entfernt.

Wie wird die Bodenwertverzinsung berechnet?

Die Grundrechnung lautet: maßgeblicher Bodenwert × objektspezifisch angepasster Liegenschaftszinssatz. Ein frei gewähltes Beispiel mit 150.000 Euro Bodenwert und 4 Prozent ergibt 6.000 Euro jährliche Bodenwertverzinsung. Bei einem Reinertrag von 24.000 Euro verbleiben 18.000 Euro jährlicher Gebäudeanteil.

Diese Beträge sind nur ein Rechenbeispiel. Die Auswahl des Zinssatzes und die Ableitung des Bodenwerts müssen für das konkrete Objekt erfolgen. Eine Prozentzahl aus einem Kreditvertrag ist ebenso ungeeignet wie die ungeprüfte Multiplikation eines Bodenrichtwerts mit jeder vorhandenen Grundstücksfläche.

Was der Betrag nicht ist

Ähnliche Begriffe auseinanderhalten
PrüfpunktBedeutung für die Bewertung
BodenwertverzinsungRechnerischer Anteil des Grundstücksreinertrags im allgemeinen Ertragswert.
GrundsteuerÖffentliche Abgabe mit eigener rechtlicher und kostenbezogener Behandlung.
DarlehenszinsTatsächliche Belastung aus einer persönlichen Finanzierung.
ErbbauzinsVertraglich oder rechtlich geprägtes Entgelt in einem Erbbaurechtsverhältnis; eigener Bewertungsfall.

Diese Positionen dürfen nicht nach gleichem Namen oder ähnlicher Prozentdarstellung gleichgesetzt werden. Bei einem Erbbaurecht ist zudem der Bewertungsgegenstand ein anderer als beim unbelasteten Volleigentum. Die einfache Standardrechnung darf daher nicht ungeprüft übertragen werden.

Welcher Bodenwert ist maßgeblich?

Der Ansatz muss die Merkmale des konkreten Grundstücks und den Stichtag berücksichtigen. Ein Bodenrichtwert beschreibt dagegen ein Richtwertgrundstück mit festgelegten Eigenschaften. Unterschiede können sachgerechte Anpassungen erfordern.

Bei einem großen Grundstück ist außerdem zu prüfen, ob selbstständig nutzbare Teilflächen vorhanden sind und wie sie im gewählten Modell berücksichtigt werden. Eine höhere Gesamtfläche führt nicht zwangsläufig zu einer entsprechend höheren Bodenwertverzinsung innerhalb derselben Gebäudenutzung. Der Beitrag zu Teilflächen und übergroßen Grundstücken erläutert diese Ausgangsfrage.

Was bei ungewöhnlichen Ergebnissen geprüft werden muss

Wenn die rechnerische Bodenwertverzinsung den gesamten Reinertrag aufzehrt, sollte nicht nur an der letzten Formelzeile gearbeitet werden. Zu prüfen sind unter anderem Mietansatz, Bodenwert, Zinssatz, wirtschaftliche Nutzung und mögliche Besonderheiten des Objekts. Das Ergebnis ist kein automatischer Beweis, dass der Boden nichts wert oder das Gebäude zwingend abzureißen wäre.

Auch in der vereinfachten Ertragswertvariante bleibt der Boden wirtschaftlich enthalten, obwohl dort kein ausdrücklicher jährlicher Abzug steht. Für Eigentümer zählt deshalb, ob alle Bestandteile der gewählten Variante konsistent verwendet wurden.

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Unsere Verkaufsbegleitung

Häufige Fragen: Bodenwertverzinsung: Bedeutung und Berechnung

Was ist der Bodenwertverzinsungsbetrag?

Der im allgemeinen Ertragswert rechnerisch dem Boden zugeordnete Anteil des jährlichen Reinertrags.

Wie lautet die Grundrechnung?

Maßgeblicher Bodenwert multipliziert mit dem objektspezifisch angepassten Liegenschaftszinssatz.

Ist das eine tatsächliche jährliche Zahlung?

Nein. Es handelt sich um eine Modellaufteilung, nicht um eine zusätzliche Rechnung an den Eigentümer.

Ist die Bodenwertverzinsung gleich Grundsteuer?

Nein. Grundsteuer ist eine öffentliche Abgabe mit einer anderen Funktion und rechtlichen Grundlage.

Ist sie dasselbe wie ein Darlehenszins?

Nein. Die persönliche Finanzierung wird von dieser objektbezogenen Aufteilung getrennt betrachtet.

Ist sie ein Erbbauzins?

Nein. Erbbauzins gehört zu einem besonderen Rechtsverhältnis und darf damit nicht gleichgesetzt werden.

Warum wird der Betrag abgezogen?

Damit anschließend nur der dem Gebäude zugeordnete jährliche Ertrag über dessen Restnutzungsdauer kapitalisiert wird.

Warum wird der Bodenwert wieder addiert?

Die Bodenkomponente soll als eigener Wert enthalten bleiben und nicht zeitlich wie das Gebäude behandelt werden.

Welcher Zinssatz passt dazu?

Derselbe angepasste Liegenschaftszinssatz, der auch für die Kapitalisierung des Gebäudeertrags verwendet wird.

Kann ich jeden Bodenrichtwert einsetzen?

Nein. Zunächst ist ein zum konkreten Grundstück und Bewertungsstichtag passender Bodenwert abzuleiten.

Was gilt bei eigenständig nutzbaren Teilflächen?

Ihre gesonderte Nutzbarkeit und Einordnung sind zu prüfen, statt sämtliche Fläche unbesehen derselben Ertragsnutzung zuzurechnen.

Was bedeutet ein negativer Gebäudeertragsanteil?

Er verlangt eine Prüfung der Eingangsgrößen und wirtschaftlichen Situation; daraus folgt nicht automatisch ein bestimmter endgültiger Wert.