RATGEBER · ANGEBOTSPREIS & KAUFPREIS
Warum Immobilienangebote keine Vergleichspreise sind
Ein ähnliches Haus steht für einen bestimmten Preis im Internet. Ist die eigene Immobilie deshalb genauso viel wert? Ein Blick auf Immobilienportale hilft bei der Orientierung. Für eine belastbare Bewertung muss jedoch klar sein, welche Art von Preis dort steht – und was sich daraus tatsächlich ableiten lässt.
Ein Angebotspreis beschreibt die Preisvorstellung für eine angebotene Immobilie. Er belegt keinen Verkauf zu diesem Betrag. Vergleichspreise für eine Immobilienbewertung beruhen auf geeigneten tatsächlichen Verkäufen. Auch deren Kaufpreise müssen zum Objekt und zum Bewertungszeitpunkt passen und gegebenenfalls angepasst werden.
Angebotspreis, Kaufpreis und Marktwert: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe beantworten verschiedene Fragen. Wer sie gleichsetzt, verwechselt eine Preisforderung mit einem Vertragsabschluss oder einem ermittelten Wert.
| Begriff | Bedeutung | Grenze |
|---|---|---|
| Angebotspreis | Zu diesem Preis wird eine Immobilie angeboten. | Ob ein Käufer ihn akzeptiert, bleibt offen. |
| Kaufpreis | Der im Vertrag vereinbarte Betrag. | Ein Einzelfall ist noch keine Bewertung eines anderen Objekts. |
| Vergleichspreis | Ein für die Bewertung geeigneter, erforderlichenfalls angepasster Kaufpreis. | Vergleichbarkeit und Anpassungen müssen nachvollziehbar sein. |
| Verkehrswert / Marktwert | Der unter gewöhnlichen Marktbedingungen zum Stichtag erzielbare Preis. | Er ist keine Zusage für einen späteren Verkaufserlös. |
Die ausführliche Abgrenzung finden Sie im Artikel Verkehrswert, Beleihungswert, Kaufpreis und Steuerwert. Für die Preisfindung beim Verkauf ist vor allem wichtig: Eine Vermarktungsentscheidung und eine Wertermittlung sind unterschiedliche Arbeitsschritte.
Warum der Durchschnitt aus Immobilienanzeigen täuschen kann
Eine Portalsuche zeigt die ausgewählten sichtbaren Angebote. Sie liefert damit keine vollständige Liste der abgeschlossenen Verkäufe. Bereits verkaufte Objekte können aus der Anzeige verschwunden sein; andere bleiben länger sichtbar. Ohne Kenntnis der Auswertungsmethode lässt sich aus einer Momentaufnahme nicht ablesen, wie häufig bestimmte Immobilien tatsächlich verkauft wurden.
Zusätzlich kann ein Objekt mehrfach auftauchen, etwa auf verschiedenen Portalen oder nach einer erneuten Veröffentlichung. Wer solche Einträge einzeln zählt, gewichtet dieselbe Immobilie mehrfach. Professionelle Datenauswertungen können Dubletten bereinigen und Unterschiede im Objektmix berücksichtigen. Der Ausgangspunkt bleibt bei Angebotsdaten dennoch die Preisforderung.
Eine Preisreduzierung beweist ebenfalls keinen späteren Vertragsabschluss. Umgekehrt belegt das Verschwinden einer Anzeige weder den Verkauf noch dessen Höhe. Die Anzeige kann beispielsweise zurückgezogen worden sein.
„Inseratspreis minus zehn Prozent“ ist keine allgemeingültige Bewertungsregel. Ohne passende Daten ist ein solcher Abschlag nur eine Annahme. Ein tatsächlicher Kaufpreis kann unter, auf oder über dem zunächst veröffentlichten Angebot liegen.
Wann eignet sich ein Immobilienverkauf als Vergleich?
Für das Vergleichswertverfahren reicht es nicht, dass zwei Häuser im selben Stadtteil stehen. Die verwendeten Verkäufe müssen in ihren wertrelevanten Eigenschaften hinreichend übereinstimmen und zeitlich zum Wertermittlungsstichtag passen. Unterschiede sind fachlich zu prüfen.
Eine ähnliche Wohnfläche kann mit sehr unterschiedlichen Grundstücken, Modernisierungsständen und Nutzungsmöglichkeiten verbunden sein. Auch eine vermietete Wohnung und eine frei verfügbare Wohnung lassen sich nicht allein über den Quadratmeterpreis gleichsetzen.
Die Bezugseinheit muss ebenfalls stimmen. Ein Preis je Quadratmeter Wohnfläche ist mit einem Preis je Quadratmeter Nutzfläche nicht ohne Weiteres vergleichbar. Unser Artikel zu Wohnfläche, Mietfläche, Nutzungsfläche und BGF erklärt diese Unterschiede.
Welche Eigenschaften dafür besonders sorgfältig zu prüfen sind, zeigt unsere Übersicht zu wertrelevanten Merkmalen von Vergleichsimmobilien.
Beispiel: Zwei ähnliche Wohnungen, zwei verschiedene Aussagen
Gedankliches Beispiel, keine Marktdaten: Zwei Wohnungen haben dieselbe angegebene Wohnfläche und liegen im selben Viertel. Die erste wird modernisiert und bezugsfrei angeboten. Die zweite wurde vermietet und mit erheblichem Renovierungsbedarf verkauft.
Der Inseratspreis der ersten Wohnung zeigt zunächst eine Erwartung. Der Vertragskaufpreis der zweiten dokumentiert einen Abschluss für ein anderes Merkmalsbild. Weder der höhere Betrag noch der Mittelwert aus beiden ist damit automatisch der Wert Ihrer Wohnung.
Für einen belastbaren Vergleich wären unter anderem Zustand, Mietverhältnis, Lage innerhalb des Gebäudes und Vertragszeitpunkt zu prüfen. Das Beispiel zeigt die erforderlichen Prüfschritte; es liefert bewusst keinen pauschalen Zu- oder Abschlag.
Woher kommen tatsächliche Immobilienkaufpreise?
Eine wichtige amtliche Grundlage ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Sie entsteht aus übermittelten Verträgen und ergänzenden Objektinformationen. Aus der Auswertung solcher Daten entstehen unter anderem Grundstücksmarktberichte und weitere Informationen für die Wertermittlung.
In Nordrhein-Westfalen bietet BORIS.NRW Zugang zu veröffentlichten Grundstücksmarktinformationen. Ein Marktbericht, ein Richtwert und eine konkrete Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind unterschiedliche Produkte. Keines davon sollte ungeprüft als fertiger Wert einer einzelnen Immobilie übernommen werden.
Fehlen passende Verkäufe, muss geprüft werden, welche anderen geeigneten Grundlagen verfügbar sind. Welche Grenzen dabei gelten, erklärt der Artikel Wenn Marktdaten fehlen: Was darf geschätzt werden?
So nutzen Eigentümer Immobilienangebote sinnvoll
Für die Vorbereitung eines Verkaufs können Angebote zeigen, welche Objekte Interessenten aktuell als Alternativen sehen. Sie helfen außerdem, Unterschiede in Ausstattung und Präsentation zu erkennen. Halten Sie dabei Beobachtung und Schlussfolgerung auseinander.
- Preisart festhalten: Handelt es sich um ein Angebot, einen bekannten Vertragskaufpreis oder einen berechneten Wert?
- Objekte zuordnen: Doppelte Anzeigen derselben Immobilie nur einmal berücksichtigen.
- Merkmale prüfen: Lage, Objektart, Fläche, Zustand und Nutzungssituation vergleichen.
- Zeitbezug klären: Veröffentlichungsdatum, Verkaufsdatum und Bewertungsstichtag unterscheiden.
- Unklarheiten benennen: Fehlende Angaben nicht durch vermutete Eigenschaften ersetzen.
- Bewertungsbasis ergänzen: Geeignete Transaktionsdaten und örtliche Marktauswertungen einbeziehen.
So wird die Portalsuche zu einer brauchbaren Vorbereitung für ein Bewertungsgespräch. Eine verlässliche Preisempfehlung entsteht erst, wenn die Beobachtungen mit dem konkreten Objekt und geeigneten Marktdaten zusammengeführt werden.
Den Marktwert einordnen
Sie möchten wissen, wie Ihre Immobilie am Markt einzuordnen ist? Wir klären mit Ihnen die passende Bewertungsleistung.
Zur Marktwerteinschätzung ↗Verkauf vorbereiten ↗Häufige Fragen zu Angebotspreisen und Vergleichspreisen
Ist der Angebotspreis einer Immobilie ihr Marktwert?
Nein. Er zeigt die Preisvorstellung im Angebot. Ob dieser Betrag am Markt erzielbar ist, muss gesondert beurteilt werden.
Was ist ein Vergleichspreis bei Immobilien?
Ein für die Wertermittlung geeigneter Kaufpreis eines hinreichend vergleichbaren verkauften Objekts. Unterschiede zum Bewertungsobjekt und zum maßgeblichen Zeitpunkt können Anpassungen erfordern.
Ist der Kaufpreis immer niedriger als der Angebotspreis?
Nein. Der Abschluss kann darunter, auf gleicher Höhe oder darüber liegen. Aus einer einzelnen Anzeige lässt sich der spätere Verhandlungsausgang nicht bestimmen.
Welchen Abschlag sollte ich auf Inseratspreise rechnen?
Es gibt keinen allgemein passenden Prozentsatz. Ohne eine belastbare Grundlage für das konkrete Marktsegment wäre ein Abschlag eine unbelegte Annahme.
Sind Immobilienportale für die Bewertung nutzlos?
Nein. Sie zeigen sichtbare Angebote und damit mögliche Alternativen aus Sicht von Interessenten. Als alleiniger Nachweis tatsächlich vereinbarter Kaufpreise reichen Anzeigen jedoch nicht aus.
Warum ist der durchschnittliche Quadratmeterpreis problematisch?
Ein Durchschnitt kann unterschiedliche Lagen, Zustände und Flächendefinitionen vermischen. Prüfen Sie deshalb, welche Objekte und welche Bezugsfläche in die Berechnung eingehen.
Beweist eine gelöschte Anzeige einen erfolgreichen Verkauf?
Nein. Ohne zusätzliche Information bleibt offen, warum sie entfernt wurde. Auch der zuletzt sichtbare Preis ist dadurch kein bestätigter Kaufpreis.
Kann ich den Verkauf des Nachbarhauses als Vergleich nehmen?
Er kann ein Anhaltspunkt sein, wenn der tatsächliche Kaufpreis und die relevanten Merkmale bekannt sind. Nachbarschaft allein genügt nicht für die Vergleichbarkeit.
Wo finde ich Daten zu tatsächlichen Verkäufen?
Beim zuständigen Gutachterausschuss und in seinen veröffentlichten Auswertungen. Für eine konkrete Auskunft aus der Kaufpreissammlung gelten die jeweiligen Zugangs- und Nutzungsbedingungen.
Ist ein Kaufpreis aus dem Vorjahr noch verwendbar?
Das hängt von der Marktentwicklung und der Eignung des Objekts ab. Ein älterer Kaufpreis ist weder automatisch unbrauchbar noch ohne Prüfung auf den aktuellen Stichtag übertragbar.
Kann ein Angebotspreis für ein Immobiliengutachten verwendet werden?
Er kann als ergänzende Marktbeobachtung eingeordnet werden. Eine bloße Preisforderung darf dabei nicht als tatsächlich erzielter Vergleichskaufpreis ausgegeben werden.
Wie finde ich einen passenden Angebotspreis für meinen Verkauf?
Beginnen Sie mit einer fundierten Einordnung Ihrer Immobilie. Auf dieser Grundlage lassen sich aktuelle Konkurrenzangebote und eine passende Vermarktungsstrategie besprechen.