Online-Terminbuchung · bald verfügbar

RATGEBER · WERTERMITTLUNGSVERFAHREN

Vergleichswert, Ertragswert oder Sachwert: Warum ein Gutachten mehrere Verfahren enthalten kann

Zwei berechnete Werte für dieselbe Immobilie können auf den ersten Blick widersprüchlich wirken. Doch ein Gutachten darf verschiedene Marktperspektiven prüfen. Entscheidend ist, ob jedes verwendete Verfahren zum Objekt und zu den verfügbaren Daten passt – und wie aus den Ergebnissen ein begründeter Verkehrswert entsteht.

DIE KURZE ANTWORT

Für eine Immobilienbewertung kommen Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren oder mehrere davon infrage. Ein zweites Verfahren kann eine andere Marktperspektive liefern und die Einordnung prüfen. Es ist aber nicht automatisch erforderlich. Die Verfahrenswahl muss begründet werden; die Ergebnisse werden nach ihrer Aussagekraft gewürdigt und nicht einfach gemittelt.

Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert: Was unterscheidet die Verfahren?

Die drei Verfahren führen aus unterschiedlichen Ausgangsdaten zu einem Wert. Keines ist für jede Immobilienart und jede Datenlage automatisch das richtige. Schon die Frage, welche rechtliche Einheit bewertet wird, muss vor der Auswahl geklärt sein.

Drei Verfahren – drei Ausgangspunkte
VerfahrenAusgangspunktEntscheidende Datenfrage
VergleichswertGeeignete Kaufpreise oder angepasste Vergleichsfaktoren.Sind Verkäufe oder Faktoren für den Teilmarkt und das konkrete Objekt hinreichend passend?
ErtragswertMarktüblich erzielbare Erträge und die dazugehörigen Modellgrößen.Spiegeln Erträge, Kosten und Liegenschaftszinssatz den maßgeblichen Markt wider?
SachwertBodenwert und modellhaft ermittelte Werte der baulichen und sonstigen Anlagen.Passen Kostenmodell und Sachwertfaktor zum Objekt und zum örtlichen Markt?

Das Sachwertverfahren endet also nicht bei Baukosten. Der vorläufige Sachwert wird mit einem passenden Sachwertfaktor an den Grundstücksmarkt angepasst. Auch im Vergleichs- und Ertragswertverfahren müssen Eingangsgrößen und besondere Objektmerkmale sachgerecht behandelt werden.

Wie entscheidet sich, welches Wertermittlungsverfahren passt?

Die Auswahl richtet sich nach der Art des Bewertungsobjekts, den Gepflogenheiten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und den Umständen des Einzelfalls. Besonders wichtig ist die Eignung der verfügbaren Daten. Die Entscheidung muss im Gutachten nachvollziehbar begründet sein. Wie bei fehlenden Marktdaten vorzugehen ist und wann eine Abweichung von Vorgaben oder ein anderes Verfahren in Betracht kommt, erklären wir gesondert.

  1. Objekt und Markt abgrenzen: Was wird zu welchem Stichtag bewertet, und wie werden vergleichbare Objekte gehandelt?
  2. Daten prüfen: Sind Kaufpreise, Vergleichsfaktoren, Erträge, Liegenschaftszinssätze oder Sachwertfaktoren aktuell und repräsentativ genug?
  3. Modell beachten: Passen die verwendeten Größen und Anpassungen zu dem Modell, aus dem die Marktdaten abgeleitet wurden?
  4. Verfahren begründen: Welche Verfahren tragen eine belastbare Aussage und welche würden nur eine scheinbar präzise Zahl erzeugen?

Fehlende Unterlagen oder widersprüchliche Angaben machen ein Verfahren nicht von selbst unzulässig. Sie können aber seine Aussagekraft einschränken. Wie solche Lücken geprüft werden, erläutert unser Artikel über fehlende Bauakten und unklare Flächen.

Warum kann ein Gutachten mehrere Verfahren enthalten?

Ein und dasselbe Objekt lässt sich unter Umständen aus mehr als einer geeigneten Marktperspektive betrachten. So können bei einem Haus sowohl passende Kaufpreise als auch ein sachwertbezogenes Marktmodell verfügbar sein. Bei einer vermieteten Immobilie können Erträge und geeignete Vergleichsdaten verschiedene Aspekte des Marktes sichtbar machen.

Ein zusätzliches Verfahren kann helfen, Annahmen zu prüfen und das Ergebnis einzuordnen. Es muss dafür eigenständig tragfähig sein. Drei Berechnungen mit ungeeigneten Daten sind kein Qualitätsmerkmal. Ebenso kann ein einziges gut begründetes Verfahren genügen, wenn es den Markt des Objekts zuverlässig abbildet.

Mehrere Verfahren bedeuten nicht mehrere Verkehrswerte.Die Verfahrenswerte sind Rechenergebnisse. Der Verkehrswert wird aus dem oder den angewendeten Verfahren unter Würdigung ihrer Aussagekraft ermittelt.

Wie sich der Verkehrswert von Beleihungswert, Kaufpreis und Werten für Steuerzwecke unterscheidet, erläutern wir im Vergleich der Wertbegriffe.

Drei Beispiele für die Verfahrenswahl

Die folgenden Fälle sind schematische Beispiele. Sie legen für keine konkrete Immobilie ein Verfahren fest; die tatsächliche Entscheidung hängt jeweils vom Markt und von den verfügbaren Daten ab.

Wie Objekt und Daten die Entscheidung beeinflussen
ObjektMöglicher AusgangspunktWann ein weiteres Verfahren helfen kann
EigentumswohnungVergleichswert, wenn ausreichend geeignete Verkäufe oder Vergleichsfaktoren vorliegen.Nur wenn ein weiteres Verfahren mit passenden Daten für den konkreten Markt aussagefähig ist.
Vermietetes MehrfamilienhausErtragswert, wenn Erträge und marktabgeleitete Modellgrößen belastbar sind.Geeignete Vergleichsdaten können die Markteinordnung ergänzen.
Selbst genutztes EinfamilienhausVergleichs- oder Sachwert, je nach Markt und Datenlage.Beide Verfahren können einander ergänzen, wenn Vergleichsdaten und Sachwertfaktor zum Objekt passen.

Eine pauschale Regel wie „Wohnungen immer Vergleichswert“ oder „Häuser immer Sachwert“ würde die geforderte Prüfung des Einzelfalls überspringen.

Was bedeutet es, wenn die Verfahrenswerte voneinander abweichen?

Unterschiedliche Ergebnisse sind ein Anlass zur Prüfung. Zuerst sollten Eingangsgrößen, Stichtag, Bezugsflächen, Modellannahmen und Anpassungen verglichen werden. Auch besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale müssen in parallelen Verfahren soweit möglich einheitlich berücksichtigt werden.

Bleibt ein Unterschied bestehen, ist die Frage: Welcher Verfahrenswert bildet den Markt für dieses Objekt überzeugender ab? Dafür zählen die Eignung der Daten und die Aussagekraft des jeweiligen Modells. Aus zwei Zahlen einfach den Mittelwert zu bilden oder stets den höheren Wert zu wählen, ersetzt diese Würdigung nicht.

Eine größere Abweichung kann auch zeigen, dass ein Verfahren nur eingeschränkt belastbar ist. Das sollte im Gutachten erklärt werden, statt den Eindruck zu vermitteln, die bloße Zahl zusätzlicher Berechnungen mache das Ergebnis sicherer.

Woran erkennen Sie eine nachvollziehbare Begründung im Gutachten?

Ein verständliches Gutachten lässt erkennen, warum die verwendeten Verfahren ausgewählt wurden und auf welchen Daten sie beruhen. Wenn mehrere Ergebnisse vorliegen, sollte die abschließende Ableitung des Verkehrswerts erläutern, welches Ergebnis warum mehr Gewicht erhält. Eine starre Prozentverteilung ist dafür nicht vorgeschrieben.

  1. Fragestellung und Objekt: Ist klar, was zu welchem Zeitpunkt bewertet wird?
  2. Datenbasis: Sind Herkunft, Eignung und notwendige Anpassungen der Marktdaten erkennbar?
  3. Verfahrenswahl: Ist erläutert, warum ein oder mehrere Verfahren verwendet wurden?
  4. Objektbesonderheiten: Ist ersichtlich, wo besondere Merkmale berücksichtigt wurden, ohne sie doppelt anzusetzen?
  5. Verkehrswert: Ist der Weg von den Verfahrenswerten zum abschließenden Ergebnis verständlich?

Wer ein Gutachten beauftragt, kann diese Fragen bereits im Vorfeld ansprechen. Unser Beitrag zum Auftrag vor der Besichtigung hilft, Zweck, Objekt und Unterlagen festzulegen.

Häufige Fragen zu mehreren Wertermittlungsverfahren

Muss ein Immobiliengutachten immer mehrere Verfahren enthalten?

Nein. Nach der ImmoWertV kommen eines oder mehrere der normierten Verfahren infrage. Maßgeblich sind Objekt, Marktgepflogenheiten und geeignete Daten; die Wahl ist zu begründen.

Darf ein Gutachten nur ein Verfahren verwenden?

Ja. Ein geeignetes und nachvollziehbar begründetes Verfahren kann ausreichen. Ein weiteres Verfahren ist nur sinnvoll, wenn seine Daten und sein Modell eine belastbare Aussage erlauben.

Warum werden manchmal Vergleichswert und Sachwert zusammen berechnet?

Beide können für denselben Teilmarkt geeignete Perspektiven bieten: passende Kaufpreise auf der einen und ein marktangepasstes Sachwertmodell auf der anderen Seite. Ob das im Einzelfall trägt, hängt von den verfügbaren Daten ab.

Warum werden manchmal Ertragswert und Vergleichswert kombiniert?

Bei einer vermieteten Immobilie können Erträge und passende Kaufpreise unterschiedliche Marktdaten liefern. Ein Vergleich ist nur aussagekräftig, wenn beide Verfahren zum Objekt und Stichtag passen.

Ist das Sachwertverfahren nur eine Baukostenrechnung?

Nein. Es berücksichtigt unter anderem den Bodenwert und modellhaft ermittelte Anlagenwerte. Der vorläufige Sachwert wird über einen geeigneten Sachwertfaktor an den Markt angepasst.

Sind drei Verfahren besser als eines?

Nicht zwangsläufig. Die Zahl der Verfahren sagt nichts über die Eignung ihrer Daten aus. Ein ungeeignetes zusätzliches Verfahren kann die Bewertung eher unklar machen.

Wird aus zwei Verfahrenswerten automatisch der Durchschnitt gebildet?

Nein. Der Verkehrswert wird unter Würdigung der Aussagekraft der angewendeten Verfahren abgeleitet. Dafür ist ein mechanischer Mittelwert keine allgemeine Regel.

Was passiert, wenn zwei Verfahren deutlich unterschiedliche Werte ergeben?

Dann sind Daten, Modellansätze, Anpassungen und besondere Objektmerkmale zu prüfen. Das Gutachten sollte erklären, welches Ergebnis den relevanten Markt besser abbildet und warum.

Wer entscheidet über die Verfahrenswahl?

Die sachverständige Person wählt und begründet das Verfahren im Rahmen der konkreten Wertermittlung. Der Auftrag sollte zuvor Bewertungsobjekt, Stichtag und Zweck klar benennen.

Ist für eine Eigentumswohnung immer das Vergleichswertverfahren richtig?

Nein. Geeignete Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren können dafür sprechen. Ohne ausreichende oder passende Daten muss die Eignung neu beurteilt werden.

Kann ein zweites Verfahren fehlende Marktdaten ersetzen?

Es kann nur dann eine eigene Aussage liefern, wenn auch für dieses Verfahren geeignete Daten vorhanden sind. Eine zusätzliche Rechnung beseitigt Datenlücken nicht automatisch.

Was kann ich vor der Beauftragung klären?

Beschreiben Sie Anlass, Bewertungsobjekt und Stichtag und legen Sie vorhandene Unterlagen offen. Fragen Sie, wie die Verfahrenswahl und mögliche Datenlücken im Gutachten erläutert werden.

PASSENDE LEISTUNG

Verkehrswert­gutachten

Ein ausführliches Gutachten dokumentiert Daten, Verfahren und Wertergebnis. Prüfen Sie Umfang und Einsatzbereich für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser.

Verkehrswertgutachten ansehen ↗